90 TRUE_BM: Camulos - Untermensch [ = Mit Namen Christ]

Dienstag, 5. Juni 2007

Camulos - Untermensch [ = Mit Namen Christ]



"Banned" in Germany for lyrics that are glorifying violence against
Judeo-Christianity. Actually simply because of the "sub-human clause".


1. Seelenfrieden?
2. Die Reiter
3. Untermensch (Mit Namen Christ)
4. Tod für Verrat
5. Armee der Finsternis
6. Geistlicher Sohn
7. Erotische Träume von Jesu Christ
8. Der Krieg beginnt

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Outtakes From The Banning Protocoll [in German]


Pr. 2300/03

Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien

Entscheidung Nr. 5204 vom 06.11.2003
bekannt gemacht im Bundesanzeiger Nr. 224 vom 29.11.2003

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien hat in ihrer 535. Sitzung vom 06. November 2003 beschlossen:
Die CD "Der Untermensch (mit Namen Christ)" der Gruppe CAMULOS,
wird in Teil A der Liste der jugendgefährdenden Medien eingetragen.



S A C H V E R H A L T

Die CD "Der Untermensch (mit Namen Christ)" der Gruppe CAMULOS enthält folgende Titel:

1. Seelenfrieden
2. Die Reiter
3. Untermensch - mit Namen Christ
4. Tod für Verrat
5. Armee der Finsternis
6. Geistlicher Sohn
7. Erotische Träume von Jesu Christ
8. Der Krieg beginnt

Die Musik ist dem Black Metal-Genre zuzuordnen: Eine schnelle, harte Rockmusik wird von rauem Sprechgesang begleitet. Auf dem Cover der CD ist das Bild eines Pentagramms zu sehen, davor sind der Gruppenname und ein gehörnter Tierschädel abgebildet.

Im Internet finden sich mehrere Besprechungen der CD, u.a. zitiert auf der Homepage des eigenen Musikverlages (Motto: "Christhunt Productions - supports war, hate and violence -"). Bei den Besprechungen handelt es sich um Artikel aus für die Black-Metal-Szene typischen Zeitschriften

(z.B. "Vampir-Magazine", "Final War Mag"). Die Musik wird als für dieses Musik-Genre gelungen angesehen. Dazu werden die �Hasstiraden� gelobt ("Eiszeitmagazin"). Auf der CD werde "hasserfüllter Black Metal geboten", die Texte seien �eine einzige eiserne Faust im heuchlerischen Gesicht von priesterlichen Kinderschändern und sonstigem christlichen Abschaum ("Final War Mag"). Zum anderen werden die Texte als "stellenweise doch wirklich etwas missglückte lyrische Eskapaden" bezeichnet (�Twierdza Magazin�).

Mit Schreiben vom 06. Mai 2003 regte das Landeskriminalamt Sachsen die Indizierung des Tonträgers an. Die CD sei geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden, da der Tonträger rechtsextremistische Lieder enthalte, die gegen §§ 86a und 131 StGB verstießen.

Auf Grund der Thematik des Tonträgers, dessen Lieder dem Bereich des Satanismus zuzuordnen sind, beschloss die Bundesprüfstelle in einer ersten Sitzung am 03. Juli 2003, ein Gutachten über die Hintergründe und Bedeutung der Texte sowie über die mögliche Jugendgefährdung in Auftrag zu geben.

Das Gutachten wurde von Herrn Dr. Rainer Fromm erstellt. Er ist Politologe und seit längerem als Experte u.a. in den Bereichen Kulte, Psychogruppen und Satanismus tätig.

Der Gutachter geht zunächst allgemein auf satanistische Inhalte in der Rockmusik ein, insbesondere im Bereich des Black Metal. Zu diesem Genre zeigt das Gutachten einen geschichtlichen Abriss auf. Sodann folgen eine inhaltliche Analyse des verfahrensgegenständlichen Tonträgers und eine Bewertung der Texte. Das Gutachten wird ergänzt durch eine Übersicht über die Geschichte der Gruppe CAMULOS und ihres Musikverlages. Der Gutachter geht dabei insbesondere auf die Verbindungen der Black Metal-Szene und der Band CAMULOS zu rechtsextremistischen Kreisen ein.

Zu dem verfahrensgegenständlichen Tonträger führt das Gutachten aus:

Inhaltliche Analyse des Tonträgers "Untermensch - mit Namen Christ" der Band Camulos:

[S. 10 ff]

Die inhaltlichen Hauptaussagen der Band lassen sich mit harscher Kritik am Christen- und Judentum umschreiben. Im speziellen kritisieren die Musiker in dem 3. Lied "Untermensch - mit Namen Christ" den sexuellen Missbrauch von Kindern durch christliche Geistliche, wie die folgende Passage belegt:

"Kinderficker im Namen des Herrn
Erstickt an eurer eignen Perversion"


Ebenfalls in der Kritik stehen auch die angeblich trägen christlichen Massen, "die geistig gestorben sind" (Titel 6 "Geistlicher Sohn"). Andere Passagen lassen sich als Missbilligung des Zölibats deuten, wenn beispielsweise von "Gottes Sohn" die Rede ist, der "von der Sünde" träumt (Titel 7 "Erotische Träume von Jesu Christ"). Darüber hinaus erinnert die CD an Untaten, die im Namen des Christentums begangen wurden, wie die Inquisition. In sehr drastischer Weise heißt es im 5. Lied �Armee der Finsternis�:

"All die Hexen, die verbrannten,
werden Eure Kehlen schneiden
werden Eure Leiber brennen
durch Schmerz zum Wahnsinn treiben."


Die inhaltliche Ausrichtung der Band jedoch auf den oben angeführten Tadel des Christentums zu reduzieren, wäre verkürzt. Unschwer erkennbar dokumentiert eine Textanalyse einen anderen inhaltlichen Kern. Die wichtigsten Inhalte der Band auf dem Tonträger "Untermensch" sind:

a. Gewaltdarstellungen/Splatterszenen

b. Antichristliche Provokationen

c. Pornographische Inhalte



a. Gewaltdarstellungen finden sich in diversen Titeln der CD:

a.a. Auszug Lied 1 "Seelenfrieden"

"Du spürst die Angst, siehst dem Teufel ins Gesicht.
Spürst das Messer schneiden, in dein weißes Fleisch.
Spür die Nacht die dich begleitet in die Ewigkeit.
Sieh den Fluss des Blutes, der dich vernichten wird."


a.b. Auszug aus Lied 3 "Untermensch - mit Namen Christ"

"Aus der Dunkelheit wird er kommen
Um euch zu richten
Neue Nägel werden sich bahnen
Durch euren kranken Leib."


a.c. Auszug aus dem 8. Lied "Der Krieg beginnt", das offen Gewalt gegen Christen besingt

"Im Namen des Herrn ... Luzifer
Im Namen des Herrn ... Beelzebub
Im Namen des Herrn ... Leviathan
Der Krieg beginnt...
O Herr der Finsternis, öffne deine Pforten.
Zerstöre das Licht, schenke uns den Tod.
Die Zeit der Abrechnung ist gekommen.
Seid bereit, vor Euren Gott zu treten.
Sieh die Schwachen, winseln vor dem Kreuz.
Vernichten wir Gottes Gefolge."




b. Antichristliche Provokationen auf diversen Titeln der CD:

b.a. Auszug Lied "Die Reiter", das den christlichen Glauben abstrakt diffamiert

"Nun wird das Lamm geschlachtet.
Das Lamm mit Namen Mensch.
Die Engel werden sterben.
Ertrinken in des Menschen Blut."


b.b. Auszug aus Lied 3 "Untermensch - mit Namen Christ", das antichristliche Agitation mit der Aufforderung, Gewalt gegen christliche Gotteshäuser auszuüben, paart

"Kinderficker im Namen des Herrn
erstickt an eurer eignen Perversion.
Der Sektentempel von Mord erbaut
Verbrennen sollen sie, heute Nacht. (...)"




b.c. Lied 5 "Armee der Finsternis" verknüpft Antichristentum, Gewaltglorifizierung und Neosatanistische Inhalte

"Die Nächte werden länger.
Der Geruch des Todes naht.
Die Christenfrucht nicht aufgegangen.
Verkümmert ihre kranke Saat.
Die Mörder werden nun gerichtet.
Von des Gottes Oberfeind.
Die Gehörnten reiten wieder.
Dreimal die sechs erscheint.
Die Armee der Finsternis wird kommen.
Blut regnet zur Erde hinab.
Die Engel werden ausgeweidet.
Und Gott sieht in sein Grab.
Gepfählte Engel, blutiger Himmel.
Ihre Schreie werden es sein.
Die Armee der Finsternis wird kommen.
Und Luzifer kehrt wieder heim."




c. Pornographische Inhalte auf diversen Titeln der CD

Die juristische Definition bzw. die Rechtsprechung hat den Pornographiebegriff wie folgt definiert:

Eine Darstellung ist pornographisch im Sinne von § 184 Abs. 1 StGB und § 6 Nr. 2 des Gesetzes über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Handlungen in grob aufdringlicher Weise in den Vordergrund rückt und ihre objektive Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt. (BGHSt 23, 40 <44>).

Diese besonders aufdringliche Darstellung sexueller Handlungen enthalten zumindest zwei Titel der CD.



c.a. Pornographische Inhalte finden sich in besonders deutlicher Form in dem 6. Lied

"Geistlicher Sohn", das wenig zweifelhaft das geistliche Oberhaupt der katholischen Kirche diffamieren soll und zugleich pornographische Inhalte verbreitet.

"Er sitzt auf seinem Thron einem Toten gleich.
Doch sein Engel wird dich heimholen in dein stinkendes Himmelsreich.
Du wirst ausgeweidet ans Kreuz geschlagen.
Schwarze Engel werden dich ins Schattenreich tragen.
Hinter Eurem Thron eine männliche Affäre.
Leckst du die Schwänze der Kardinäle.
Wenn ihr Euch immer mehr in Lügen verstrickt.
Weil ihr in eure Ärsche fickt."




c.b. Pornographische Inhalte enthält auch das Lied 7 mit dem Titel "Erotische Träume von Jesu Christ"

"Sie lecken die Wunden, mit der Zunge in das Fleisch.
Sein Körper an das Kreuz geschlagen, stöhnt er voller Lust.
Sie treiben neue Nägel in seinen verwesenden Körper.
Voller Erregung spritzt er seinen Samen auf ihr Haupt.
Der Sohn Gottes träumt von der Sünde.
Von zuckenden Körpern, beschmutztem Fleisch (...)
Sie schneiden neue Wunden, öffnen seine Haut.
Er stöhnt voll Lust, als sich das Kreuz in seine Öffnung schiebt."




Bewertung der Texte:

[S. 13]

Die Wortwahl der Band und die Maßlosigkeit der Aburteilung der monotheistischen Religionen Christentum und Judentum gehen weit über einen harten inhaltlichen Diskurs hinaus. Die Lieder diffamieren allesamt den christlichen Glauben und sollen in besonders drastischer Form die religiösen Gefühle von gläubigen Christen und Juden verletzen. Insofern kann das 6. und 7. Stück auch ohne weiteres als Gotteslästerung (§ 166 StGB) gedeutet werden. Das gilt wohl insbesondere für das 7. Lied mit dem Titel �Erotische Träume von Jesu Christ�, in dem Jesus diffamiert wird, der seine Kreuzigung als angeblich gewaltfetisch-besessener Hardcore-Pornofan genießt:

"Sie treiben neue Nägel in seinen verwesenden Körper.
Voller Erregung spritzt er den Samen auf ihr Haupt."


Die detaillierten brutalen pornographischen Darstellungen müssen als jugendgefährdend bewertet werden, da sittliche Mindeststandards eindrucksvoll unterboten werden. Beleg sind Teile des 6. Liedes "Geistlicher Sohn", das weit über eine Kritik an sexuellen Übergriffen von katholischen Geistlichen an Kindern und Jugendlichen hinausgeht, die es zweifelsfrei auch verdienten, künstlerisch verarbeitet und auch hart kritisiert zu werden.

Die pornographischen Darstellungen des Liedes lassen den eigentlichen Zweck des Titels in den Hintergrund treten, während die detaillierten Beschreibungen der sexuellen Akte zum Selbstzweck werden. Passagen wie "Leckst du die Schwänze deiner Kardinäle" oder "Weil ihr in eure Ärsche fickt" verdeutlichen das und stellen nebenbei auch eine Schmähkritik gegen den wichtigsten katholischen Würdenträger, den Papst, dar.

In einem anderen Stück propagiert die Band Gewalt als einziges Konfliktlösungsmittel im Umgang mit Christen. In dem 8. Lied "Der Krieg beginnt" heißt es:

"Sie, die Schwachen, winseln vor dem Kreuz.
Vernichten wir Gottes Gefolge."


Im 3. Lied wird Gewalt gegen christliche Gotteshäuser besungen

"Die Sektentempel von Mord erbaut.
Verbrennen sollen sie, heute Nacht."


Dazu wirkt der CD-Inhalt auf Kinder und Jugendliche verrohend, wenn es darum geht, dass Engel, "in des Menschen Blut" ertrinken (Lied 2), "gepfählte Engel" besungen werden und Engel, die in Folge von Satans Machtübernahme "ausgeweidet" werden (Lied 5).

Selbstverständlich ist Kritik an der christlichen wie auch der jüdischen Religion zulässig. Das gilt insbesondere für künstlerische Projekte, deren gesellschaftliche Aufgabe es ist, auch auf Missstände hinzuweisen und diese plakativ aufzuarbeiten. Nicht umsonst genießt die �Freiheit der Kunst� auch Verfassungsrang. Wenn allerdings unsittliche und verrohende Textinhalte sowie Aufrufe zur Gewalt diese Kritik überlagern, tritt eine Gefährdung für Kinder und/oder Jugendliche ein. Bei Camulos scheint die besonders menschenverachtende und die religiösen Gefühle von Mitmenschen verletzende Textwahl Selbstzweck zu sein.

(...)

Camulos: Eine extremistische Black Metal Band:

[S. 14]

(...)

[S. 15]

Trotz der inhaltlich positiven Bezugnahme auf "den Herr der Finsternis" und "Luzifer" fehlen auf dem CD-Cover und in den Liedtexten konkrete Hinweise auf satanistische Organisationen bzw. satanistisches Schrifttum. Zusammenfassend proklamiert "Camulos" unverblümt Gewalt gegen Christen und versucht radikal, gottgläubige Menschen zu verletzen und ergänzt die Provokationen mit Insignien des Neosatanismus wie der Zahl "666". (...)

Wesentlich schwächer als die neosatanistischen Ideen sind die rechtsradikalen Inhalte der Band ausgeprägt. Zwar ist auffällig, dass auf dem CD-Cover die sogenannte Sigrune abgebildet ist, doch finden sich lediglich einige Merkmale des Rechtsextremismus.

(...)

[S. 17]

Offene Rechtsextremismen wie die Glorifizierung des Nationalsozialismus, Ausländerhass oder imperiale Großreichsphantasien werden auf der CD nicht bedient. Schleichend werden jedoch Juden- und Christentum als Verbrechen an der eigenen Kultur diffamiert. (...)

Zusammenfassend finden sich bei Camulos längst nicht alle Kriterien rechtsextremistischer Ideologie wie beispielsweise bei Nazguls früheren Bands "Kraftschlag" oder "Soldiers of Freedom". Überdeutlich dokumentieren sich aber wesentliche Eckpunkte rechtsextremer Ideologie wie die Ablehnung von demokratischen Regelungsformen von sozialen und politischen Konflikten, die Propagierung von Gewalt als normale Aktionsform zur Regelung von Dissens, die Neigung zu Konspirationstheorien, die Betonung des Rechtes des Stärkeren, die Diffamierung Andersdenkender und die Unterscheidung von lebenswertem und unwertem Leben, das im Titel der CD als "Untermensch" diffamiert wird.

(...)

Fazit:

Insgesamt belegt die Analyse, dass das Musikprojekt "Camulos" durch persönliche wie auch politische Kontakte tief in dem rechtsextremistischen Teil der deutschen Black Metal-Szene verwurzelt ist. Die Texte dokumentieren zum einen, dass Camulos das Antichristentum und den Neosatanismus der ersten Black Metal-Generation übernommen hat. Die Aggressivität, mit der Gewalt gegen Menschen propagiert wird und die rechtsradikalen inhaltlichen Anleihen und subkulturellen Kontakte zeigen aber auch auf, dass Camulos der zweiten Generation des "Real Underground" zuzuordnen ist. Camulos will nicht Mainstream-kompatibel sein und setzt auf eine kompromisslose Gewaltlyrik, die mit pornographischen und extremistischen Inhalten versehen ist. Über die politologischen und das Jugendschutzgesetz (JuSchG) betreffenden Beanstandungen hinaus, sollte sicherlich geprüft werden, ob Aufmachung der CD und einzelne Liedinhalte nicht gegen das Strafgesetzbuch verstoßen. Das könnte insbesondere für §§ 86a, 166, 184 und 131 StGB zutreffen. Wenn beispielsweise in der CD von den "Erotischen Träumen von Jesu Christ" die Rede ist, der am Kreuz "voller Erregung" seinen Samen auf das Haupt seiner Peiniger spritzt und Jesus "voll Lust" stöhnt "als sich das Kreuz in seine Öffnung schiebt", ist die Bewertung des Sachverhaltes als ein "Beschimpfen von religiösen und weltanschaulichen Bekenntnissen" Dritter naheliegend. Strafgesetzbuchkommentare wie Karl Lackner definieren in diesem Zusammenhang "Beschimpfungen" als eine Handlung, in deren Verlauf die von den Anhängern des Bekenntnisses als heilig angesehenen Inhalte in den Schmutz gezogen werden.

Demzufolge tritt die Band auch aus dem Mainstream-Genre des Black Metal heraus, da selbst mutmaßliche Gesetzesverstöße in Kauf genommen werden, um die provokativen Botschaften zu verbreiten. Dazu legen die Musiker in ihrer Szenepräsentation immer allergrößten Wert auf ein Verschmelzen von Realität und musikalischer Botschaft. Die Liedtexte sind somit nur Verstärker für die Radikalität, welche die Bandmitglieder auch in Interviews und ihren anderen Musikprojekten unterstreichen. Insofern dienen bei Camulos Gewaltbotschaften nicht der gesellschaftlichen Provokation, sondern dem politischen Kampf.

Zusammenfassend hält das Gutachten eine Indizierung der CD für angemessen, da für die Aufnahme in die Liste "vor allem unsittliche, verrohend wirkende, zu Gewalttätigkeit, Verbrechen oder Rassenhass anreizende Medien" in Betracht kommen (§ 18 Abs. 1 Satz 2 JuSchG). Der vorliegende Tonträger "Der Untermensch" der Band "Camulos" erfüllt die meisten der vom Gesetzgeber definierten Indikatoren. Dass gerade im Umfeld des sogenannten "Real Underground" des Black Metal seit Jahren Christen und Juden kaum beanstandet zum Freiwild erklärt werden, das in ganz unterschiedlicher Weise getötet bzw. gefoltert werden soll, ist auch gesellschaftlich nicht hinnehmbar. Ebenso wenig hinnehmbar ist die Tatsache, dass radikale Teile einer Subkultur es geschafft haben, dass besonders menschenverachtende Agitation gegen die Anhänger der christlichen Religionsgemeinschaft zum verkaufsfördernden Indikator gewachsen ist. Das vorliegende Gutachten ist auch ein Versuch, etwas Licht in eine subkulturelle Szene zu setzen, in der seit Jahren drastische Verstöße gegen den Jugendschutz zum inhaltlichen Markenzeichen geworden sind. Sicherlich gehört die Black Metal-Bewegung in Deutschland in ihrer überwiegenden Mehrzahl zu den friedlichen Subkulturen, in deren Reihe körperliche Auseinandersetzungen und Straftaten kaum präsent sind. Ebenso muss es zulässig sein, gerade jugendsubkulturellen Protest auch laut, aggressiv und schrill in Liedern zu verarbeiten. Wo allerdings politischer Extremismus, Gewalt und Gesetzesverstöße glorifiziert werden, ist der Jugendschutz gefordert, einzugreifen.

Die Verfahrensbeteiligte wurde form- und fristgerecht davon benachrichtigt, dass über die CD in der Sitzung des 12er-Gremiums vom 06. November 2003 entschieden werden solle. Das Gutachten wurde ihr ebenfalls übersandt. Mit Schreiben vom 29.10.2003 teilte die Verfahrensbeteiligte mit, sie könne an der Verhandlung nicht teilnehmen, nehme aber zum Gutachten wie folgt Stellung:

"(...) Bei der vorliegenden CD, und auch in den von uns produzierten Black Metal Bands, geht es textlich einzig und allein um Provokation. Es gibt einige mir bekannte Personen in der Black Metal Szene, die aus streng religiösen Familien stammen, denen jahrelang gegen ihren Willen der Glaube aufgezwungen wurde, die als Jugendliche geschlagen wurden, weil sie den Glauben immer mehr abgelehnt und sich weigerten in die Kirche zu gehen, an Haustüren Wachttürme zu verteilen, zu beten o.ä.! Jetzt wehren sie sich dagegen und schreiben, als Bandmitglieder oder einfach nur Fans dieser Musik, ihren Hass gegen die Eltern, die Sekte oder sonstigen gläubigen Gemeinschaften heraus. Man muss es wohl auch mal von dieser Seite aus sehen. Die Musik ist für sie eine Form künstlerisch darzustellen, was sie bewegt.

Das sollte meines Erachtens auch nicht zensiert werden, da diesen Menschen, mögen es vielleicht auch nicht die meisten Black Metaller sein, die Möglichkeiten genommen werden würden, das Selbstbewusstsein und die Unterstützung zu bekommen, die sie brauchen, um es zu schaffen, aus religiös-strengen Familien herauszufinden.

Diese Black Metal Musikkultur richtet sich gegen Religionen, auch gegen die jüdische Religion, aber auch gegen christliche und andere Religionen. Das bedeutet aber noch lange keinen Antisemitismus. Es bedeutet, dass Religionen einem freien Menschen die Möglichkeit der Wahl nehmen. Der Wahl, selbst zu entscheiden, was gut und was böse ist. Dass es in vielen Religionen einen allmächtigen Gott gibt, der diese Entscheidung (ab-)nimmt und auch nur ein Entweder-Oder zulässt, lässt manche Religionsanhänger zu wahren Fanatikern werden. Das kann man auch immer wieder aus der Geschichte entnehmen.

Religion ist das Übel dieser Welt. 80% aller Kriege auf der Welt sind Religionskriege. In Irland werden Schulkinder aufgrund eines anderen Glaubens mit Steinen beworfen. Und am nächsten Tag predigen diese Heuchler Nächstenliebe. Das ließe sich jetzt endlos fortsetzen, leider fehlt mir die Zeit dazu.

Nimmt man hingegen den ursprünglichen Glauben unserer Region, das Heidentum, kann man sofort erkennen, dass dieser offener und freier ist. Um einen Aspekt herauszunehmen, der viel über eine Religion aussagt, stellt die Art und Weise der Betrachtung und Verehrung des Göttlichen dar. Das Heidentum unterscheidet sich hierin von Christentum, Islam und Judentum frappant. Diese sehen einen allmächtigen Gott, einen Riesen-Zampano, der über allem thront und dem sich der Mensch nur in größter Demut, quasi als sich windender Wurm nähern kann, dem er ständige Anbetung und Dank schuldig ist und dessen Zorn bei Vergehen zu fürchten ist. Zu was für Ausmaßen das führen kann, zeigen ja religiöser Fanatismus, Sekten und Religionskriege.

(...)

Ich bin auch der Meinung, dass es weitaus schlimmere Bands gibt, die Millionen Platten verkaufen und täglich bei MTV oder VIVA zu sehen sind, z.B. einige Rap Bands, die in ihren Texten zu Gewalt aufrufen, und man darf wohl behaupten, dass die Rap-Kultur nicht gerade zu den friedlichen Kulturen gehört. Rap-Befürworter Daniel Caudeiron, Präsident der Black Music Association of Canada, der Rap als "absolut positive Musik" anpreist, gibt zu, dass viele Lieder "frauenfeindlich, sexistisch und gelegentlich unanständig sind" ( Maclean ´ s , 12. November 1990). Und als die Zeitschrift Newsweek die Top Ten der Rap-Alben bewertete (dabei wurde ein Maßstab angelegt, der dem amerikanischen Bewertungssystem für Filme ähnelt), wurden nur zwei Alben als für die Allgemeinheit geeignet betrachtet. Newsweek fand, dass vier Alben nicht jugendfrei seien, und zwei weitere wurden wegen ihrer "Gossensprache" und ihrer Anstößigkeit sogar als noch gefährlicher eingestuft.

Oder Bands wie die von Dr. Rainer Fromm auf der Seite 4 zitierten Slayer, die schon mehrfach zu Triebmord aufgerufen haben oder auf ihrer CD "Reign In Blood" die Taten des bekannten Nazi-Mörders Dr. Mengele verherrlichen, scheinen schlimmer zu sein als die Camulos CD, denn die CDs von Slayer kann man in jedem CD-Laden mit Metalsortiment kaufen, und keiner sagt was. Von der Camulos CD wurden nur 1500 CDs gepresst, die mittlerweile ausverkauft sind. Da verstehe ich nicht, dass da so ein "Aufstand" gemacht wird und bei anderen Bands, die 100-fach mehr verkaufen, sagt keiner was. Ich muss sagen, dass ich Zensur auch für völlig unsinnig halte. Wir leben in einem freien Land, in dem jeder selber entscheiden sollte, welche Musik er hören will und welche nicht. In vielen anderen europäischen Ländern, Ausnahmen sind meines Wissens nach nur Deutschland, England, Schweden, Bulgarien, Jugoslawien und Griechenland, gibt es auch keine Zensur für Musik. Da fällt das unter künstlerische Freiheit!

Bei Camulos geht es nur um antichristliche Provokation und nicht, wie von Dr. Rainer Fromm auf Seite 25 beschrieben, "um politischen Kampf", wie ich wohl an einem Beispiel hoffentlich eindrucksvoll genug erklärt habe.

Sehr gut erkannt hat er aber (ebenfalls Seite 25), dass die deutsche Black Metal Bewegung zu den "friedlichen Subkulturen" gehört und in deren Reihen körperliche Auseinandersetzungen und Straftaten kaum präsent sind. Das ist wohl auch ein sehr wichtiger Fakt, da es hier nur um Provokation geht und nicht um Aufruf zur Gewalt.

Völliger Humbug ist auch, dass die Band tief im rechtsextremen Teil der Szene verwurzelt sein soll (Seite 24). Das Camulos Shirt "Vernichtet die Untermenschen" hat nichts mit dem Dritten Reich zu tun, sondern ist das passende Shirt zur CD und hat somit ebenfalls keinen politischen Hintergrund. Es soll pure Provokation sein! Wie gesagt, ist die Gewalt und der Aufruf zur Gewalt nur Provokation, das sollte man auch an der Tatsache festmachen, dass die Black-Metal-Szene friedlich ist und nicht eine organisierte Gruppierung ist, die jetzt gemeinsam einen Kampf gegen die Religionen machen könnte. Es sollte doch klar sein, dass "Vernichtet den Untermenschen", wobei Untermenschen natürlich eine Anspielung auf die Christen ist und einen Bezug zur CD "Der Untermensch mit Namen Christ" ist, kein wirklicher Aufruf zum Krieg ist, sondern mehr sinnbildlich zu verstehen ist. Ein Krieg, der im Kopf stattfindet, und seinen Ausbruch oder Höhepunkt im musikalisch-textlichem Bereich der Anklage findet. (...)

Mit freundlichen Grüßen,
Der Christenjäger"



Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Prüfakte und auf den des Tonträgers Bezug genommen. Die Mitglieder des 12er-Gremiums haben sich die CD in der Sitzung in voller Länge und bei normaler Laufgeschwindigkeit angehört.



G R Ü N D E



Die CD "Der Untermensch (mit Namen Christ)" der Gruppe CAMULOS war anregungsgemäß in die Liste der jugendgefährdenden Medien aufzunehmen.

Ihr Inhalt ist geeignet, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu gefährden (§ 18 Abs. 1 Satz 1 JuSchG).

Der Inhalt der CD wirkt zum einen verrohend. Verrohend wirkende Medien sind solche, die geeignet sind, rohe Instinkte zu wecken oder eine gefühllose, gegen Schicksal und Leiden anderer abgestumpfte Gesinnung vorzurufen oder zu intensivieren (Scholz, Jugendschutz, 3. Auflage 1999, Seite 51).

Die CD enthält diverse Textpassagen, in denen Brutalitäten gegen Menschen in detaillierter Weise geschildert werden. Allerdings ist nach Einschätzung des 12er-Gremiums die Schwelle zur Gewaltverherrlichung nach § 131 StGB hier noch nicht überschritten. Dennoch lässt die Art der Schilderung eine Geisteshaltung erkennen, der der Respekt vor anderen Personen bzw. das Mitgefühl für das Leiden anderer Menschen fremd bzw. bedeutungslos ist. Diese Einstellung zeigt sich unter anderem in folgenden Textzeilen:

"Ihre Seelen baden sich in verrottendem Fleisch (...)
Neue Nägel werden sich bahnen durch euren kranken Leib"
(Lied 3)

"Die Engel werden ausgeweidet und Gott sieht in sein Grab.
Gepfählte Engel, blutiger Himmel, ihre Schreie werden es sein (...)
All die Hexen, die verbrannten, werden eure Kehlen schneiden,
werden eure Leiber brennen, durch Schmerz zum Wahnsinn treiben!"
(Lied 5)

"Dein stinkendes Himmelreich. Du wirst ausgeweidet ans Kreuz geschlagen!" (Lied 6)

"Sie treiben neue Nägel in seinen verwesenden Körper (...)
Sie schneiden neue Wunden, öffnen seine Haut"
(Lied 7)

Für Kinder und Jugendliche, die sich in einer Entwicklungsphase befinden, in der ihr Weltbild und ihr Selbstverständnis noch nicht endgültig ausgebildet ist, kann aufgrund der in den Liedern zu Tage tretenden Missachtung anderer Menschen der Eindruck entstehen, als sei das Schmerzzufügen bzw. das Fehlen von Mitleid eine akzeptierte Geisteshaltung. Diese Einstellung widerspricht jedoch dem in der Gesellschaft anerkannten Erziehungsziel, Kindern und Jugendlichen die Achtung für die Menschenwürde Anderer und das Gebot zur Toleranz zu vermitteln.

Die CD enthält zum anderen als unsittlich zu klassifizierende Texte. Das 12er-Gremium hat bei der Gesamtbetrachtung der Texte zwar das Vorliegen von Pornographie und damit der schweren Jugendgefährdung nach § 15 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG verneint. Insbesondere die auch vom Gutachter erwähnten Textzeilen der Lieder 6 und 7 sind jedoch aufgrund der derben Sprachwahl und der detailliert geschilderten sexuellen Handlungen als nur knapp unterhalb der Grenze der Pornographie zu bewerten:

"Hinter Eurem Thron eine männliche Affäre
Leckst Du die Schwänze deiner Kardinäle (...)
Weil ihr in eure Ärsche fickt."
(Lied 6)

Die in den Texten des Liedes Nr. 7 enthaltene Vermischung von Sexualität und Gewalt hat das Gremium zudem als in erheblichem Maße sexualethisch desorientierend angesehen, da hier das Zufügen von Gewalt als luststeigernd dargestellt wird:

"Sein Körper an das Kreuz geschlagen, stöhnt er voll Lust
Sie treiben neue Nägel in seinen verwesenden Körper
Voller Erregung spritzt er den Samen auf ihr Haupt. (...)
Sie schneiden neue Wunden, öffnen seine Haut
Er stöhnt voll Lust, als sich das Kreuz in seine Öffnung schiebt. (...)
Ich will sterben in den Wellen dieser Lust,
Treibt mir die Keile unter die Haut (...) Ich will leiden (...)"
(Lied 7)

Dass diese Verknüpfung von Sexualität und Gewalt besonders jugendgefährdend ist, beweisen folgende Forschungsergebnisse zu bildlichen Medien, deren Aussage das 12er-Gremium auch im Falle der Texte dieser CD berücksichtigt hat:

Außerdem ist anzunehmen, dass die ständige Verknüpfung von sexuellen und aggressiven Darstellungen die Gefahr einer Erotisierung von Gewalt in sich birgt. Der fortgesetzte Konsum von Filmen dieses Genres könnte damit zur Entstehung eines äußerst bedenklichen Phänomens beitragen, das in jüngster Zeit experimentell bestätigt wurde: Nicht nur sexuell-aggressive Darstellungen, sondern auch solche, die nicht sexuelle Gewalt zum Ausdruck bringen, wirken auf eine bestimmte Personengruppe der männlichen Normalbevölkerung erotisierend und lösen sexuelle Reaktionen aus.
(Malamuth, Check & Briere, 1986, in: Henner Ertel: Erotika u. Pornographie, München 1990, S. 17f).

Während einer von uns (Seymour Feshbach) zu einer Minderheit gehört, die die Auswirkungen der Gewaltdarstellungen am Bildschirm, sowie sie in letzter Zeit beschrieben wurden, für weit übertrieben hält, teilen wir die Ansicht, dass die Darstellung von Gewalt in Erotica Schaden anrichten könnte. Im Gegensatz zu den typischen Gewaltszenen im Fernsehen ist die pornographische Gewaltanwendung nicht integraler Bestandteil eines größeren dramatischen Themas. Vielmehr ist die Gewaltanwendung in erotischen Situationen selbst das Thema. Manchmal ähneln diese Darstellungen der Erotik sogar einem gebrauchsanweisungsartigen Lehrfilm. Darüber hinaus schafft das Nebeneinander von Gewalttätigkeit und sexueller Erregung und Befriedigung eine seltene Gelegenheit für die Konditionierung von gewaltsamen Reaktionen auf erotische Reize. Die Botschaft, dass Schmerz und Erniedrigung "Spaß" machen können, ermutigt dazu, die Hemmungen gegen Vergewaltigungen fallen zu lassen.

Die Frage, wann und wie erotisches Material kontrolliert und zensiert werden soll, erfordert jedoch mehr als nur psychologische Betrachtungen. Als Psychologen würden wir öffentliche Bemühungen unterstützen, die den Zugang zu gewalttätigen Erotica auf solche Erwachsene beschränken, die sich der Natur des Materials voll bewusst sind und sich wissentlich und bewusst für ihren Kauf entschieden haben.�
(Seymour Feshbach u. Neal Malamuth in: Sex und Gewalt, Psychologie Heute, Heft 2, Februar 1979)

Als aus Sicht des Jugendschutzes ebenfalls in hohem Maße bedenklich sah das 12er-Gremium den in allen Texten zu Tage tretenden Umgang mit den religiösen Gefühlen Anderer an. Offensichtlich empfinden Anhänger des Satanismus, die im �Black Metal�-Genre ihren eigenen Musikstil gefunden haben, eine tiefe Missachtung bzw. Verachtung für die christliche Religion und ähnliche monotheistische Glaubensrichtungen.

Kritik an durch Religion verursachten Missständen ist, wie der Gutachter ausführt und wie auch das 12er-Gremium meint, durchaus wünschenswert und kann für Kinder und Jugendliche lehr- und hilfreich sein, wenn sich deren eigene Einstellungen zur Religion herausbilden. Die Texte der CD gehen jedoch in ihrer Schilderung und Wortwahl über das hinaus, was einer kritischen Stellungnahme oder auch einer provokanten Überspitzung zusteht.

Die Wortwahl "Untermensch... mit Namen Christ" (Lied 3) spricht dem so Adressierten jegliche Menschenwürde ab und weckt Erinnerungen an nationalsozialistisches Gedankengut. Die Textzeile "Kinderficker im Namen des Herrn"(ebenfalls Lied Nr. 3) suggeriert, dass es kirchliche Amtsträger gibt, die unter dem Deckmantel der Religion Kinder sexuell missbrauchen und dass die Kirche dieses Vorgehen auch billigt bzw. gut heißt. In der Textzeile "Die Engel werden ausgeweidet und Gott sieht in sein Grab. Gepfählte Engel, blutiger Himmel, ihre Schreie werden es sein..." (Lied Nr. 5) wird das gewaltreiche und brutale Ende von Wesen, die von Christen verehrt und angebetet werden, beschrieben. Insbesondere in den Liedern Nr. 6 und 7 wird sodann die Person Jesus Christus als ein wollüstiger, masochistischer Mensch beschrieben, den es erregt, an das Kreuz geschlagen und gefoltert zu werden. In der Textzeile "Er stöhnt voll Lust, als sich das Kreuz in seine Öffnung schiebt" (Lied Nr. 7) findet sich darüber hinaus eine Anspielung auf anale Penetration.

Die Art und Weise, in der hier Religion, insbesondere die christliche Glaubensrichtung, verhöhnt und beleidigt wird, verletzt das religiöse Gefühl der Anhänger dieser Glaubensgemeinschaft. Kinder und Jugendliche, die nach dem oben erwähnten Erziehungsziel zur Toleranz gegenüber Anderen erzogen werden sollen, was den Respekt vor dem Glauben Anderer mit einschließt, gewinnen hier den Eindruck, als sei das religiöse Empfinden der Mitmenschen eine zu vernachlässigende Größe, auf die keine Rücksicht genommen werden müsse und die jederzeit verächtlich gemacht werden dürfe.

Eine Jugendgefährdung aufgrund einer in den Texten enthaltenen rechtsgerichteten Ideologie hat das 12er-Gremium schließlich nicht angenommen. Es hat zwar nicht die Ausführungen des Gutachters bezweifelt, dass es zahlreiche Verbindungen zwischen der Black-Metal-Szene und rechtsextremistischen Kreisen gibt. In den Liedern der verfahrensgegenständlichen CD war jedoch für das Gremium kein offenkundiger Bezug zu rechtsextremistischem Gedankengut erkennbar.

Die Bundesprüfstelle hat bei allen ihren Entscheidungen immer auch den Schutzbereich und die Bedeutung der Grundrechte zu beachten, insbesondere der Kunstfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG und der Meinungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG.

Ohne Frage darf die CD �Der Untermensch (mit Namen Christ)� die Kunstfreiheit des Art. 5 Abs. 3 S. 1 GG für sich in Anspruch nehmen. Denn nach der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Definition ist alles Kunst, was sich darstellt als �freie schöpferische Gestaltung, in der Erfahrungen, Eindrücke oder Phantasien des Urhebers zum Ausdruck kommen�. Diese Definition wird von dem verfahrensgegenständlichen Tonträger unzweifelhaft erfüllt.

Doch hat nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.11.1990 (NJW 91, S. 1471 ff.) auch der Jugendschutz Verfassungsrang, abgeleitet aus Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 2 GG. Der Bundesprüfstelle ist durch die benannte Entscheidung aufgegeben, zwischen den Verfassungsgütern Kunstfreiheit und Jugendschutz abzuwägen, um festzustellen, welchem der beiden Güter im Einzelfall der Vorrang einzuräumen ist. Dabei ist bei einem Werk nicht nur die künstlerische Aussage, sondern auch die reale Wirkung zu berücksichtigen.

Die CD stellt eine für die Black Metal Szene typische Veröffentlichung dar und hat über die innerhalb dieser Szene erschienenen Kritiken hinaus kein erkennbares Echo gefunden. Die Musik, eine schnelle harte Rockmusik, ist für Jugendliche jedoch attraktiv, insbesondere für diejenigen, die auch gängigere "Metal"-Musik konsumieren. Das Gremium geht davon aus, dass die Musiker die Liedform nicht in erster Linie deshalb gewählt haben, um schöpferisch gestaltend tätig zu werden, sondern vielmehr um für ihre Protestäußerungen ein breiteres Publikum erreichen zu können. Kritik an der Kirche/am Christentum/am Judentum ist sicherlich nicht das unter Jugendlichen am häufigsten diskutierte Thema. Das Transportmittel "Metal"-Musik und die provokante und schockierende Sprachwahl machen es aber besonders für Jugendliche interessant. Deren Beeinflussung durch die in den Liedern zu Tage tretende Geisteshaltung erfolgt dabei eher unterschwellig, da die Zuhörer hauptsächlich die schnelle und eingängige Musik sowie die besonders provokanten Wörter wahrnehmen.

Den Kunstgehalt der CD hat das 12er-Gremium insgesamt als nicht übermäßig hoch eingeschätzt, da es eine über normale Liedtexte hinausgehende künstlerische Gestaltung nicht erkennen konnte und, wie oben erläutert, nicht von einem primär künstlerischen Ansatz bei der Konzeption der CD ausgegangen ist. Die Gefährdung Jugendlicher durch die auf der CD enthaltenen Lieder hat das 12er-Gremium hingegen als erheblich eingeschätzt, zumal einige Liedtexte als knapp unterhalb der Grenze zur schweren Jugendgefährdung einzuordnen sind. Deshalb hat es die Abwägung zugunsten der Belange des Jugendschutzes entschieden.

Auch das Grundrecht der Meinungsäußerungsfreiheit aus Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG steht der Indizierung der CD nicht entgegen.

Die Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG) gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten. Werturteile sind vom Grundrecht des Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG geschützt, ohne dass es darauf ankäme, ob die Äußerung wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, emotional oder rational ist (BVerfGE 61, 1, 7). Nicht in den Schutzbereich fallen jedoch Meinungsäußerungen, die ein Strafgesetz verletzen. Das Grundrecht findet seine Schranken darüber hinaus in den gesetzlichen Bestimmungen zum Schutze der Jugend (Art. 5 Abs. 2 GG). Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) als Schrankengesetz muss aber wiederum im Lichte der Bedeutung des Grundrechts der Meinungsfreiheit gesehen werden (BVerfGE 7, 198, 208).

Das 12er-Gremium hat berücksichtigt, dass sich hinter den provokativ formulierten Texten eine Meinungsäußerung verbirgt, die die �Herrschaft� der Religion, insbesondere der christlichen Religion, kritisiert und sich gegen diese auflehnt. Eine solche Meinungsäußerung ist generell zulässig, da sich in einer freien und rechtsstaatlichen Gesellschaft jeder zu Fragen der Religion positionieren kann, auch und gerade in überspitzter oder provokanter Form.

Die Art und Weise, in der CAMULOS ihre Ansichten zur Religion und zum Christentum/Judentum kund tun, überschreitet jedoch die Grenzen dessen, was im Rahmen der Meinungsfreiheit zulässig ist und verletzt in eklatanter Weise die dem Jugendschutzgesetz obliegenden Ziele.

Die Lieder der CD schildern in derber und detaillierter Weise sexuelle Handlungen und Gewalttaten und machen Religion verächtlich. Die Texte der Lieder Nr. 6 und 7 verletzen darüber hinaus möglicherweise Strafrechtsvorschriften (§ 166 StGB). Derartige Meinungsäußerungen sind nicht vom Schutzbereich des Art. 5 Abs. 1 GG umfasst. Diejenigen Äußerungen, die nach Einschätzung des 12er-Gremiums noch nicht die Grenze zur Strafbarkeit überschreiten, sind nur knapp unterhalb der schweren Jugendgefährdung anzusiedeln. In Anbetracht der Überlegung, dass nach den Vorgaben des Jugendschutzgesetzes Kinder und Jugendliche vor Medien geschützt werden sollen, die sie dazu verleiten können, eine menschenverachtende, mitleidslose und intolerante Geisteshaltung zu entwickeln, hat das 12er-Gremium daher zugunsten der Belange des Jugendschutzes entschieden.

Für das Vorliegen eines Falles von geringer Bedeutung nach § 18 Abs. 4 JuSchG lagen keine Anhaltspunkte vor. Die Verfahrensbeteiligte hat in ihrer Stellungnahme zwar ausgeführt, es seien nur 1.500 CDs hergestellt worden, die inzwischen verkauft worden seien. Zu einer möglichen neuen Auflage dieser CD hat sie sich jedoch nicht geäußert. Die Recherche über gängige Internet-Such-maschinen ergab zudem, dass der Tonträger aktuell in diversen Internet-Musikshops zum Versand bereitsteht (z.B. bei "Red Stream Inc." oder "Supreme-Chaos-Records.de"). Da der Grad der Jugendgefährdung darüber hinaus vom 12er-Gremium als nicht nur unerheblich, sondern im Gegenteil als knapp unterhalb der Grenze zur schweren Jugendgefährdung liegend angesehen wurde, hat das Gremium die Geringfügigkeit des Falles verneint.

Soweit einige Textpassagen möglicherweise Strafrecht verletzen (§ 166 StGB), handelt es sich nach Einschätzung des 12er-Gremiums nicht um solche Straftatbestände, die ein absolutes Verbreitungsverbot auslösen. Die CD war daher gemäß § 18 Abs. 2 Nr. 1 JuSchG in Teil A der Liste aufzunehmen.



Rechtsbehelfsbelehrung

Eine Klage gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats ab Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim Verwaltungsgericht Köln, Appellhofplatz 1, 50667 Köln, erhoben werden. Die Klage ist gegen die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die Bundesprüfstelle zu richten (§§ 25 Abs. 1, 2, 4 JuSchG; 42 VwGO). Sie hat keine aufschiebende Wirkung.

1 Kommentare:

Ceasars Palace hat gesagt…

Camoulus Files aren´t OK...
Only Five Seconds long and
then it stops....
Could You Re-Up this ones?

Thanks....